Hallo liebe ErpftingerInnen und Spaziergänger auf Erpftinger Flur,
viele von euch sind jetzt draußen in der Natur unterwegs. Auch hier gelten Regeln, denn auf den Flächen rund ums Dorf werden Lebensmittel und Futtermittel für die Tiere angebaut. Dazu sagt die Durchführungsverordnung zum Bayerische Naturschutzgesetz folgendes:

Die Nutzzeit ist im Bayerischen Naturschutzgesetz definiert als die Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte bei Äckern bzw. die Zeit des Aufwuchses bei Grünland.
Wir bitten alle Naturliebhaber, sich an diese Vorgaben zu halten