Stadtteil von Landsberg am Lech

Der Vortrag gibt einen Überblick darüber, welche steuerlichen Vergünstigungen Eigentümer im Sanierungsgebiet oder bei Baudenkmälern nutzen können und welche Grundregeln dabei gelten:

  • Steuerliche Förderungen sind im Einkommensteuergesetz verankert und unterstützen Sanierungen, die städtebauliche oder denkmalpflegerische Ziele erfüllen.

  • Voraussetzung ist stets eine Abstimmung mit der Stadt bzw. Denkmalbehörde und eine offizielle Bescheinigung nach Abschluss der Maßnahmen.

  • Grundsätzlich gefördert werden erhaltende und modernisierende Arbeiten, die zur Verbesserung des Gebäudes beitragen und im Sinne der Sanierungssatzung stehen.

  • Nicht begünstigt sind Maßnahmen, die primär der Komfortsteigerung oder wirtschaftlichen Aufwertung dienen.

  • Für vermietete, denkmalgeschützte oder selbstgenutzte Immobilien gibt es unterschiedliche Paragraphen, die jeweils bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten bieten.

  • Zuschüsse mindern die förderfähigen Kosten; die steuerlichen Vorteile wirken sich über mehrere Jahre aus.

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