Der Vortrag gibt einen Überblick darüber, welche steuerlichen Vergünstigungen Eigentümer im Sanierungsgebiet oder bei Baudenkmälern nutzen können und welche Grundregeln dabei gelten:
Steuerliche Förderungen sind im Einkommensteuergesetz verankert und unterstützen Sanierungen, die städtebauliche oder denkmalpflegerische Ziele erfüllen.
Voraussetzung ist stets eine Abstimmung mit der Stadt bzw. Denkmalbehörde und eine offizielle Bescheinigung nach Abschluss der Maßnahmen.
Grundsätzlich gefördert werden erhaltende und modernisierende Arbeiten, die zur Verbesserung des Gebäudes beitragen und im Sinne der Sanierungssatzung stehen.
Nicht begünstigt sind Maßnahmen, die primär der Komfortsteigerung oder wirtschaftlichen Aufwertung dienen.
Für vermietete, denkmalgeschützte oder selbstgenutzte Immobilien gibt es unterschiedliche Paragraphen, die jeweils bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten bieten.
Zuschüsse mindern die förderfähigen Kosten; die steuerlichen Vorteile wirken sich über mehrere Jahre aus.